Die Behandlungen werden nach dem praxisinternen Leistungsverzeichnis, in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker, nach Zeit und Umfang abgerechnet.
Über die Behandlungskosten erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Kasse und/oder Beihilfestelle einreichen können. Diese erstatten die Kosten nach den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages im Rahmen der GebüH.
Dabei bitte ich Sie zu beachten, dass die Sätze der Gebührenordnung für Heilpraktiker von 1985 stammen und seitdem nicht mehr angepasst wurden. Daher entsprechen sie oft nicht mehr dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand. Dadurch kann Ihnen ein Eigenanteil an den Behandlungskosten entstehen. Bitte klären Sie deshalb bereits im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab, in welchem Rahmen Heilpraktikerleistungen übernommen werden.
Da gesetzliche Krankenkassen bisher leider keine Heilpraktikerkosten erstatten, müssen gesetzlich Versicherte, die Behandlungskosten derzeit noch selbst tragen. Hilfreich und unterstützend kann dabei der Abschluss einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen sein.
Sollten Sie eine Ratenzahlung wünschen, sprechen Sie mich diesbezüglich bitte an.
Behandlungssätze
Erstanamnese 70-90 Minuten
Folgebehandlungen 50-60 Minuten
Den zu erwartenden Umfang an Behandlungs- oder Beratungsterminen und welche Kosten dafür für Sie entstehen, besprechen wir bei der telefonischen Vorbesprechung und an Ihrem ersten Termin/Erstanamnese nach der Befunderhebung.
Terminabsagen
Ich bitte Sie zu beachten, dass Termine spätestens 24 Stunden vorher kostenfrei storniert oder verschoben werden können. Danach muss ich Ihnen die für Sie reservierte Zeit in Rechnung stellen.